PHOTOVOLTAIK-ANLAGE

Eine PV-Anlage besteht aus verschiedenen Bauteilen. Die Solarmodule, welche auf dem Dach montiert werden, wandeln das einfallende Sonnenlicht in Gleichstrom um. Das Modulfeld wird mit dem Wechselrichter verbunden, welcher idealerweise an einem kühlen Ort (z.B. im Keller) platziert wird. Der Wechseltrichter wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom mit der Netzspannung um. Über einen Produktionszähler wird die Elektrizität dann in das öffentliche Netz eingespeist. Weil die Energie ins Stromnetz eingeleitet wird, entstehen nie Überschüsse, welche nicht verwendet werden können. Mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage engagieren sich Hausbesitzer aktiv für die Umwelt, machen sich unabhängig von Energielieferanten und sparen Stromkosten.

LEBENSDAUER EINER PHOTOVOLTAIK-ANLAGE

In der Regel leisten Solarmodule während 30 bis 50 Jahren zuverlässig ihren Dienst. Bei der Elektronik, zum Beispiel den Wechselrichtern, sind es 15 bis 20 Jahre. Die Faustregel besagt daher, dass es während der Lebensdauer eines Solarmoduls einen einmaligen Ersatz der Elektronik braucht.

BAUBEWILLIGUNG

Mit der Einführung des neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2014 wurde die entsprechende Baubewilligungspflicht abgeschafft. Nur in Kernzonen benötigt man heute noch eine Baubewilligung. Teils wird das Gesetz kantonal indes noch unterschiedlich gehandhabt. So braucht es in gewissen Kantonen etwa für grössere Photovoltaik-Flachdachanlagen immer noch eine Bewilligung. Bei Einfamilienhäusern ist dies aber in der Regel landesweit nicht mehr der Fall. Wir übernehmen für sie im Falle einer benötigten Baubewilligung die Abwicklung vom Gesuch bis zur Baufreigabe.

IST MEIN HAUS GEEIGNET FÜR EINE PHOTOVOLTAIK-ANLAGE?

Diese Frage lässt sich ganz einfach bei einem persönlichen Treffen vor Ort beantworten. Mit unserem Spezialisten für Photovoltaik-Anlagen prüfen wir die Gegebenheiten vor Ort und berechnen die Grösse der Anlage sowie den möglichen Jahresertrag an Solarstrom.

FÖRDERBEITRAG

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 kWp und Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp. Den geschätzten Förderbeitrag berechnen wir für Sie anhand der geplanten Anlage.

STEUERERSPARNIS

Die Investition in eine Photovoltaikanlage dürfen Sie von den Steuern abziehen. Wir berechnen für Sie anhand der geplanten Anlage die geschätzte Einsparung.

STEUERERSPARNIS

Werterhaltende Investitionen für eine Liegenschaft sind steuerlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die energetischen Massnahmen wie der Ersatz des Heizungssystems.