FASSADENDÄMMUNG

Die Fassade eines Gebäudes ist die Visitenkarte eines Hauses. Als Teil der Gebäudehülle ist sie wie das Dach und der Perimeter den Einflüssen von Wind und Wetter ausgesetzt. Sonne, Regen, Hagel, Schnee, Frost und Wind hinterlassen mit der Zeit jedoch sichtbare Spuren, die der Schönheit und Funktionalität der Fassade abträglich sind. Auch bestimmt der Zustand der Fassade, wie viel Wärme beim heizen verloren geht. Wird die Erneuerung mit einer Wärmedämmung kombiniert, lassen sich bis zu 30 Prozent des bisherigen Energieverbrauchs einsparen.

LEBENSDAUER EINER VERPUTZTEN AUSSENWÄRMEDÄMMUNG

Eine fachmännisch korrekt ausgeführte verputzte Aussenwärmedämmung hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren. Unser verwendeter Fassadenputz sowie die Fassadenfarbe sind mit einem Wirkstoff ausgestattet, welcher das Wachstum von Algen und Pilzen an der Fassade verzögert. Aus ästhetischen Gründen kann die Fassade nach ca. 20 Jahren (je nach Lage) gewaschen und gestrichen werden.

BAUBEWILLIGUNG

Eine energetische Fassadensanierung ist in den meisten Fällen bewilligungspflichtig. Im Normalfall wird das Gesuch im Anzeigeverfahren behandelt. Befindet sich das zu sanierende Gebäude ausserhalb einer Bauzone oder gelten in der Gemeinde besondere Bestimmungen, kommt das ordentliche Verfahren zum Zug. Wir übernehmen für sie die Abwicklung vom Gesuch bis zur Baufreigabe.

IST MEIN HAUS GEEIGNET FÜR EINE FASSADENDÄMMUNG?

Grundsätzlich ist jedes Haus für eine energetische Fassadensanierung geeignet. Wichtig ist, den Aufbau sowie den bestehenden Untergrund bei der Planung zu berücksichtigen. Bei einigen Bauten muss zunächst die bestehende Fassade zurückgebaut werden, bevor die neue Isolation aufgetragen werden kann. Bei anderen kann der neue Aufbau direkt auf die bestehende Fassade erstellt werden. Auf jeden Fall muss darauf geachtet werden, dass die neue Dämmung Dampfdiffusionsoffen ist, wodurch das Gebäude atmen kann. Wird das falsche Material gewählt, kann das Gebäude nicht mehr atmen und es bildet sich innert kürzester Zeit Schimmel. Bei Denkmalgeschützten Bauten, kann mit einem Dämmputz abgeholfen werden.

FÖRDERBEITRAG

Wärmetechnische Sanierungen von Gebäudeteilen (Fassaden, Wände, Dächer und Böden) werden durch «Das Gebäudeprogramm» von den Kantonen gefördert. Pro m2 erhält man bis zu CHF 70.00 pro m2. Einzelne Gemeinden und Städte fördern eine Sanierung zusätzlich. Auf den von Bund und Kanton zugesicherten Beitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von bis zu 50%. Gerne klären wir für Sie ab, ob auch Ihre Gemeinde dazu zählt.

RUNDEN SIE DAS PACKET MIT EINER KELLER­DECKENDÄMMUNG AB

Wertvolle Heizenergie entweicht nicht nur durch Aussenwände. Auch durch ungenügende Deckendämmung über Garagen oder Kellerecken entweicht die Wärme. Die dadurch entstehenden «kalten» Fussböden sind im Wohn- und Aufenthaltsbereich besonders unangenehm. Eine Deckendämmung löst diese Schwachstelle schnell und ohne grossen Aufwand. Neben der Wärmedämmung spielt der Brandschutz bei Garagen und Kellern eine wichtige Rolle. Dank der nicht brennbaren Dämmung ist eine Deckendämmung somit eine sichere und energieeffiziente Lösung.

STEUERERSPARNIS

Werterhaltende Investitionen für eine Liegenschaft sind steuerlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die energetischen Massnahmen wie die Sanierung der Fassade.